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   RG, 02.12.1939 - II 74/39   

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RG, 02.12.1939 - II 74/39 (https://dejure.org/1939,489)
RG, Entscheidung vom 02.12.1939 - II 74/39 (https://dejure.org/1939,489)
RG, Entscheidung vom 02. Dezember 1939 - II 74/39 (https://dejure.org/1939,489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann die Nichtigkeit eines Prozeßvergleichs, der wirksam zustande gekommen, aber wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung angefochten worden ist, durch Fortsetzung des bisherigen Rechtsstreits geltend gemacht werden, obwohl die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 162, 198
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 10.03.1955 - II ZR 201/53

    Fortführung eines Rechtsstreit nach Rücktritt von einem gerichtlichen Vergleich

    Es bedarf keiner grundsätzlichen Entscheidung, ob den vom Reichsgericht selbst (RGZ 162, 198 [200]) hervorgehobenen Bedenken gegen seine Rechtsprechung zu folgen ist oder nicht, denn für die vom Kläger in diesem Zusammenhang vorgebrachten Einwendungen ist die Nachprüfbarkeit auch in dem engeren Rahmen der Rechtsprechung des Reichsgerichts gegeben.
  • BGH, 29.09.1958 - VII ZR 198/57

    angefochtener Prozeßvergleich - § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, §

    Ausnahmsweise hat es die Fortsetzung des bisherigen Prozesses dann zugelassen, wenn sich der Streit über die Gültigkeit des Vergleichs in einer Rechtsfrage erschöpft oder wenn die Entscheidung darüber von unstreitigen oder sonst keiner besonderen Beweiserhebung bedürftigen Tatsachen abhängt (RGZ 65, 420; RG bei Gruchot 50, 425, 428; vgl. auch RGZ 162, 198, 199 f).

    Immerhin ist in den zuerst angeführten beiden Entscheidungen ebenso wie in dem diese Frage zuletzt berühr6nden Urteil des Reichsgerichts (RGZ 162, 198) die Neigung erkennbar, den Streit über die materiellrechtliche Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs möglichst in dem Rechtsstreit austragen zu lassen, den der Vergleich beendigen sollte.

  • BGH, 20.03.1981 - V ZR 71/80

    Elffache der Jahresmiete - Offener Kalkulationsirrtum, § 119 Abs. 1, Abs. 2, §

    Es handelt sich um einen Kalkulationsirrtum von der Art, wie er den Kläger nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 64, 266, 268; 90, 268, 272, 273; 94, 65, 67 f; 101, 107, 108; 105, 406, 407; 116, 15, 17; 149, 235, 239; 162, 198, 201) zur Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums (§ 119 Abs. 1 BGB) berechtigt hätte.
  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 25/54

    Vergleich vor dem Landwirtschaftsgericht

    Dieser Ausgangspunkt ist nicht zu beanstanden; denn im Zivilprozessverfahren ist nach der jetzt vorherrschenden Meinung der Streit über das wirksame Zustandekommen eines Prozessvergleichs jedenfalls dann in dem anhängigen Rechtsstreit, den der Vergleich beenden sollte, zu entscheiden, wenn sich der Streit über die Gültigkeit des Vergleichs - wie hier - in einer Rechtsfrage erschöpft (RGZ 162, 198 [199/200]; vgl. ferner Stein-Jonas-Schönke a.a.O; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozessrechts, § 128 unter 111, 3; Baumbach, ZPO, § 307 Anhang unter 6, B).
  • BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 116/81

    Mutterschutz - Wirksamkeit der Eigenkündigung einer Schwangeren

    a) Nach der Rechtsprechung des RG (vgl. RGZ 149, 235, 239; 162, 198, 201) soll kein unbeachtlicher Motivirrtum, sondern ein sogenannter erweiterter Inhaltsirrtum dann vorliegen, wenn ein irriger Beweggrund in der Erklärung selbst oder bei den entscheidenden Verhandlungen erkennbar geworden und damit zum Bestandteil der Willenserklärung gemacht worden ist .
  • BGH, 21.04.1993 - BLw 40/92

    Fehlerhafte Besetzung von Kreisgerichten als Landwirtschaftgerichte

    Wie sie selbst vorträgt, wurde diese Frage im Termin vom 13. Februar 1992 erörtert (GA 88) und war damit ein durch den Vergleich miterledigter umstrittener und ungewisser Punkt, auf den eine Irrtumsanfechtung des Vergleichs nicht gestützt werden kann, weil dies dem Wesen und Zweck des Vergleichs widersprechen würde (RGZ 162, 198, 201, 202 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.1956 - I ZR 178/54

    Rechtsmittel

    Diese Rechtsprechung des Reichsgerichts wird, wie es in RGZ 162, 198 [200] heißt, "im Schrifttum mit beachtlichen Gründen ziemlich einhellig bekämpft, weil sie zu unnützer Verdoppelung und Verteuerung der Prozesse führe" (vgl. auch Stein-Jonas-Schönke ZPO § 794 II 3 a; Baumbach-Lauterbach ZPO Anhang zu § 307 Anm. 6 B; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts 6. Auflage § 128 III S. 597 f).
  • BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 48/80

    Zahlungsanspruch wegen Anfechtung eines Abfindungsvertrages und

    Allerdings hat das Reichsgericht die Anfechtung wegen des sogenannten erweiterten Inhaltsirrtums in einer Reihe von Fällen zugelassen (vgl. z.B. RGZ 162, 198, 201; 149, 235, 239; 64, 266, 268).
  • BSG, 01.04.1981 - 9 RV 43/80

    Prozessbeendende Wirkung eines Vergleichs über einen sozialrechtlichen Anspruch -

    Ausgenommen ist aber in jedem Fall als Anfechtungsgrund naturgemäß ein Irrtum, der sich auf einen streitigen oder ungewissen Punkt als Gegenstand des Vergleichs bezieht (RGZ 162, 198, 201 f.).
  • BGH, 28.04.1971 - V ZR 201/68

    Anforderungen an den formgerechten Abschluss eines mit einem

    So hat insbesondere das Reichsgericht wiederholt betont, ein Irrtum über die der Preisberechnung zugrunde liegenden Faktoren habe als Irrtum über den Inhalt der Erklärung selbst zu gelten, sofern die Berechnungsgrundlage Gegenstand der entscheidenden Vertragsverhandlungen gewesen sei (RGZ 116, 15, 17; 149, 235, 239; 162, 198, 201; BGB RGRK 11. Aufl. § 119 Anm. 43; jeweils mit Nachweisen; vgl. auch die weiteren Zitate in LM BGB § 119 Nr. 8 sowie bei Enneccerus/Nipperdey a.a.O. § 167 IV 4 S. 1040 Fußn. 24).
  • BGH, 12.04.1960 - VIII ZR 137/59
  • OLG Koblenz, 04.09.2003 - 5 U 1635/02

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für eine Doppelhaushälfte; Fehlen der

  • OLG Frankfurt, 19.01.1989 - 1 U 5/88

    Anspruch auf Anpassung oder Abschluss eines neuen Fernwärmelieferungsvertrags

  • VGH Hessen, 16.07.1969 - F III 54/66
  • BAG, 22.01.1981 - 2 AZR 988/78
  • BGH, 14.07.1966 - III ZR 249/64

    Vereinbarte Unterhaltsansprüche gegen Ehebrecher

  • BGH, 03.02.1959 - V BLw 32/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.12.1956 - IV ZR 170/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.03.1958 - VII ZR 197/57
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